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Nachhaltigkeit fördern: Fördermöglichkeiten für Hochtemperatur-Wärmepumpen zur Prozesswärme-Erzeugung

Die Erzeugung von Prozesswärme macht gut 20 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus. Da Prozesswärme weiterhin überwiegend fossil erzeugt wird, in der Regel aus Erdgas, ist sie nicht nur eine der größten CO2-Quellen, sondern auch ein zunehmender Kostentreiber. Steigende CO2-Preise, volatile Brennstoffmärkte und der wachsende regulatorische Druck dürften die Lage in Zukunft weiter verschärfen.

Industrieunternehmen in Deutschland und Europa stehen deshalb vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen einerseits Klimaziele und regulatorische Vorgaben einhalten und andererseits ihre Kosten senken, um international wettbewerbsfähig zu bleiben – Hochtemperatur-Wärmepumpen bilden hier einen sehr effektiven Hebel. Sie nutzen vorhandene Abwärme aus bestehenden Industrieprozessen, um daraus Prozesswärme und Prozessdampf zu erzeugen – effizient, zuverlässig und mit einem deutlich kleineren CO2-Fußabdruck.

Auch EU, Bund und Länder haben das Potenzial mittlerweile erkannt – und bieten entsprechend umfangreiche, diversifizierte Fördermaßnahmen, die die notwendigen Investitionen erheblich abfedern können. Im Folgenden stellen wir Ihnen die attraktivsten relevanten Förderprogramme für Deutschland, Österreich, die Schweiz und auf EU-Ebene vor.

Bund und Länder unterstützen die Dekarbonisierung von Prozesswärme

1. Förderprogramme in Deutschland

Deutschland bietet verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse für den Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen in der Industrie. Diese unterscheiden sich mit Blick auf den Fördermittelgeber (Bund, Länder, Kommunen) und auf den Fördergegenstand (Investitionsförderung oder Betriebskostenförderung). Im Folgenden stellen wir Ihnen die relevantesten vor.

Programm

Förderquote

Maximalbetrag

Fristen

Besonderheiten

EEW Modul 4 Premium

25-45 %

bis 20 Mio. €

laufend

Bonus + 10 % bei Dekarbonisierung

EEW Modul 5 Transformationsplan

40-60 %

bis 90.000 €

laufend

Pflicht für Klimaneutralitätsstrategie

EEW Förderwettbewerb

bis 60 %

bis 20 Mio. €

Runden: Nov-Dez 2025

Ranking nach Fördereffizienz

Hamburg OPEX

OPEX-Differenz

5 Jahre Zuschuss

laufend

Betriebskostenförderung für Wärmepumpen

KfW-Programme

zinsgünstige Kredite + Zuschuss

individuell

laufend

Kombinierbar mit EEW, Liquiditätssicherung

Die wichtigsten deutschen Förderprogramme mit Förderquoten und maximalen Förderbeträgen im Überblick. Die EEW-Förderungen können auch als zinzgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss durch die KfW bereitgestellt werden.

EEW – Modul 4 Premiumförderung „Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“ (BAFA)

Modul 4 Premium der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft soll die energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen weitestgehend technologieoffen vorantreiben. Anders als die Basisvariante der Förderung umfasst die Premiumförderung sowohl Änderungen an bestehenden Systemen als auch den Austausch von Bestandsanlagen. Auch umfangreiche, komplexe Systeme werden somit im Rahmen dieses Fördermoduls unterstützt – das macht sie in Verbindung mit Wärmepumpensystemen zur Prozesswärmeerzeugung besonders attraktiv.

Ziel der Förderung

  • Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Elektrifizierung von Prozessen, darunter auch Installation von Hochtemperatur-Wärmepumpen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung, effiziente Wärme-/Kälteerzeugung, Prozesswärmeintegration, Speichertechnologien
  • Optimierung von Wärme- und Kältenetzen bzw. Umstellung auf erneuerbare Energieträger

Voraussetzungen

  • Vorlage eines Einsparkonzepts, erarbeitet im Rahmen einer qualifizierten Energieberatung; Nutzung des vom BAFA bereitgestellten Formulars ist verpflichtend
  • Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 30 %; je nach Unternehmensgröße auch absolute Einsparwerte möglich
  • Amortisationszeit des Vorhabens ohne Förderung: mindestens 3 Jahre

Förderquoten

  • Kleine Unternehmen: bis 45 %
  • Mittlere Unternehmen: bis 35 %
  • Große Unternehmen: bis 25 %

Förderhöhe

  • Kleine Unternehmen: bis 1.600 Euro/Tonne CO2
  • Mittlere Unternehmen: bis 2.200 Euro/Tonne CO2
  • Große Unternehmen: bis 2.600 Euro/Tonne CO2
  • Maximal 20 Mio. Euro pro Vorhaben

Besonderheiten

  • Bis zu 10 Prozentpunkte Bonus bei Dekarbonisierung, durch die Elektrifizierung von Prozessen mit Ökostrom, etwa durch
    • Stromerzeugung auf dem Betriebsgelände (z.B. durch PV)
    • Grünstrom-PPA – reine Ökostromtarife vom Versorger sind nicht zulässig
  • GWP darf nicht höher als 150 sein, außer die Effizienzkriterien aus Modul 2 werden eingehalten

EEW – Modul 2 „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ (BAFA)

Modul 2 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft trägt zwar den passenden Titel „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ und soll die Elektrifizierung der Prozesswärmeerzeugung vorantreiben – allerdings wird das Fördermodul stark dadurch eingeschränkt, dass die verwendete Wärme überwiegend aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Wärmepumpensysteme, die ihre Wärme zu 50 oder mehr Prozent aus Abwärme beziehen, sind somit nicht förderfähig. Dementsprechend zielt dieses Fördermodul in der Regel auf Prozesse mit Vorlauftemperaturen von unter 90 Grad Celsius.

Ziel der Förderung

  • Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme
  • Elektrifizierung der Prozesswärmeerzeugung durch Wärmepumpen, die überwiegend erneuerbare Wärmequellen (aerothermisch, geothermisch, hydrothermisch, solar) nutzen

Förderfähige Maßnahmen

  • Installation von Hochtemperatur-Wärmepumpen inklusive notwendiger Anlagenperipherie
  • Erschließung von Wärmequellen
  • Prozesswärmespeicher
  • Planung und Konzeptentwicklung

Voraussetzungen

  • Mindestens 50 % der erzeugten Wärme müssen als Prozesswärme genutzt werden
  • Die Wärmepumpe muss überwiegend erneuerbare Energiequellen nutzen
  • Die Wärmepumpe muss eine effektive Leistungszahl (COPeff) von mindestens 2,0 und einen Gütegrad von mindestens 0,4 aufweisen
  • Strom- oder Wärmemengenzähler erforderlich, um Realdaten aus mindestens 3 Jahren Betrieb vorlegen zu können

Förderquoten

  • Kleine Unternehmen: 60 %
  • Mittlere Unternehmen: 50 %
  • Große Unternehmen: 40 %

Förderhöhe

  • Maximal 20 Mio. Euro pro Vorhaben

Besonderheiten

  • Der eingesetzte Strom muss vollständig aus erneuerbaren Energien sein, der Nachweis kann erfolgen durch:
    • Stromerzeugung auf dem Betriebsgelände, z.B. durch PV
    • Grünstrom-PPA
    • Ökostrom bzw. Grünstromvertrag
  • Strom- bzw. mit einem Wärmemengenzähler sind vorgeschrieben und mindestens 3 Jahre Daten nachweisen zu können

EEW – Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz (VDI/VDE-IT)

Auch der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) und richtet sich an Unternehmen, die besonders energie- und treibhausgaswirksame Investitionsprojekte umsetzen wollen. Im Unterschied zu den obenstehenden EEW-Modulen erfolgt die Mittelvergabe hier jedoch wettbewerblich: Gefördert werden die Projekte, die im Vergleich zu anderen Vorhaben eine besonders hohe Fördereffizienz erreichen. Für Industriewärmepumpen zur Prozesswärmeerzeugung dürfte der Förderwettbewerb eines der interessantesten bundesweit verfügbaren Förderinstrumente sein.

Ziel der Förderung

  • Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe
  • Reduktion von Treibhausgasemissionen durch investive Maßnahmen
  • Förderung von Projekten mit besonders günstiger Relation zwischen Fördermittelbedarf und Einsparwirkung

Förderfähige Maßnahmen

  • Elektrifizierung industrieller Prozesse, darunter:
    • Industriewärmepumpen zur Nutzung von Abwärme
    • Hochtemperatur-Wärmepumpen zur Erzeugung von Prozesswärme oder Prozessdampf
    • Maßnahmen zur Abwärmenutzung und Abwärmeaufbereitung
    • Prozessoptimierungen und Effizienzmaßnahmen
    • Wärmeübertrager, Speicher, Anlagenperipherie sowie Mess-, Steuer- und Regeltechnik
    • Projektbezogene Planungs- und Nebenkosten, soweit unmittelbar zum Investitionsvorhaben zuzuordnen

Voraussetzungen

  • Vorlage eines Einsparkonzepts mit:
    • nachvollziehbarer Berechnung der Energie- und/oder Treibhausgaseinsparung
  • Projekt muss zu einer signifikanten Reduktion des Energieverbrauchs bzw. der THG-Emissionen führen
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn
  • Energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit des Vorhabens ohne Förderung: mindestens 4 Jahre

Förderquoten

  • Förderung erfolgt als Investitionszuschuss
  • Förderhöhe ergibt sich aus:
    • Höhe des beantragten Zuschusses
    • Nachgewiesener Einsparwirkung
    • Ergebnis des wettbewerblichen Rankings
  • Maximale Förderquote: 60 %
  • Erster Richtwert bei ca. 250 – 550 € /t CO2

Förderhöhe

  • Maximal 20 Mio. Euro pro Vorhaben

Besonderheiten

  • Wettbewerbssystem mit Rankingverfahren:
    • Bewertung der Projekte nach Fördereffizienz (z. B. Fördermittelbedarf im Verhältnis zur Einsparwirkung)
    • Zuschläge erhalten die effizientesten Vorhaben im Vergleich
  • Mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr
  • Je höher die CO2-Einsparwirkung im Vergleich zu den Investitionskosten, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb
  • Keine AGVO- oder De-minimis-Beschränkung. Zuwendungen aus diesem Förderprogramm sind deshalb nicht als staatliche Beihilfe einzustufen.

EEW Modul 4 oder Förderwettbewerb: Welches Fördermodul ist das richtige für mein Wärmepumpen-Projekt?

EEW – Modul 4

EEW – Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Für klar abgegrenzte Einzelprojekte

Für große oder langfristig angelegte Projekte

Abwärme als Hauptwärmequelle uneingeschränkt zulässig

Passend bei besonders hoher CO2-Vermeidungswirkung und Volllastbetrieb

Geeignet v.a. für moderate Projektgrößen

Höhere Zuschüsse möglich

Klassischer Zuschuss ohne Wettbewerb

Zuschlag abhängig vom Wettbewerb

Klimaschutzverträge – CO₂-Differenzverträge (BMWK)

Mit den Klimaschutzverträgen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein technologieoffenes Förderinstrument geschaffen, das gezielt großskalige industrielle Dekarbonisierungsprojekte adressiert. Anders als klassische Investitionszuschüsse gleichen Klimaschutzverträge über einen langen Zeitraum die Mehrkosten klimafreundlicher Technologien (z.B. schwankende CO2- oder Energiepreise) gegenüber fossilen Referenzlösungen aus. Für Industriewärmepumpen, die Prozesswärme oder Prozessdampf aus Abwärme erzeugen, kommen Klimaschutzverträge insbesondere dann infrage, wenn sie Teil eines umfassenden Transformationsprojekts in energieintensiven Industrien sind.

Ziel der Förderung

  • Langfristige Dekarbonisierung energieintensiver Industrieprozesse
  • Absicherung von Investitionen in klimafreundliche Technologien gegen Kostenrisiken
  • Schneller und kontinuierlicher Markthochlauf von Schlüsseltechnologien zur Erreichung der Klimaziele bis 2045

Förderfähige Maßnahmen

  • Elektrifizierung industrieller Prozesswärme, z. B. durch:
    • Hochtemperatur-Wärmepumpen (auch auf Basis von Abwärme)
    • Elektrische Dampferzeugung
    • Umstellung fossiler Prozesswärmeerzeugung auf klimafreundliche Alternativen
    • Weitere Dekarbonisierungstechnologien, z. B. Wasserstoffanwendungen, Technologien zur CO2-Abscheidung und –Speicherung (CCS/CCU), sofern Teil des Gesamtprojekts

Voraussetzungen

  • Großes Investitionsvolumen (min. 15 Mio. Euro)
  • Signifikante und dauerhaft nachweisbare CO₂-Minderung gegenüber einer fossilen Referenz – ab dem dritten Förderjahr mindestens 60 % gegenüber dem Referenzsystem
  • Einsparung von mindestens 5.000 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Kalenderjahr
  • Einsatz der Technologie in energieintensiven industriellen Prozessen
  • Teilnahme an einem wettbewerblichen Auktionsverfahren
  • Langfristige Verpflichtung zur Emissionsminderung über die Vertragslaufzeit
  • Treibhausgasemissionsminderung von mindestens 90 % gegenüber dem Referenzsystem muss technisch möglich sein und in den letzten 12 Monaten der Laufzeit des Klimaschutzvertrags erreicht werden

Förderlogik und -höhe

  • Keine klassische Förderquote
  • Auszahlung einer CO₂-Differenzprämie:
    • Ausgleich der Differenz zwischen den Kosten der klimafreundlichen Lösung (z. B. Industriewärmepumpe mit Abwärmenutzung) und der fossilen Referenz
    • Sowohl Investitions- als auch Betriebskosten (CAPEX und OPEX) können berücksichtigt werden
  • Vertragslaufzeit bis zu 15 Jahre
  • Fördervolumen bislang zwischen 100 und 500 Mio. Euro pro Projekt
  • Gesamtbudget: mehrere Milliarden Euro bis 2030

Besonderheiten

  • Besonders relevant für Großunternehmen und energieintensive Branchen (z. B. Chemie, Stahl, Glas, Papier, Grundstoffindustrie)
  • Auch abwärmebasierte Industriewärmepumpen sind grundsätzlich förderfähig, sofern sie integraler Bestandteil eines umfassenden Dekarbonisierungskonzepts sind
  • Vergleichsweise hoher Aufwand für Antragstellung, Wirtschaftlichkeits- und Emissionsnachweise
  • Kein Ersatz für klassische EEW-Zuschüsse, sondern komplementäres Instrument für sehr große Transformationsprojekte

Hinweise

Das BMWK nennt als Voraussetzung für die Teilnahme an den Klimaschutzverträgen, dass das fossile Referenzsystem jährliche Treibhausgasemissionen von mindestens 5.000 Tonnen CO₂-Äquivalenten aufweist oder aufweisen würde. Eine feste Mindestmenge an einzusparenden Emissionen wird hingegen nicht definiert. Die Auswahl erfolgt auch hier wettbewerblich im Rahmen einer Auktion, die sich an den vom Unternehmen ‚gebotenen‘ Kosten pro vermiedener Tonne CO₂ orientiert. Dadurch haben Projekte mit größeren absoluten Emissionsminderungen in der Praxis häufig bessere Zuschlagschancen.

EEW – Modul 5 „Transformationsplan“ (VDI/VDE-IT)

Mit Modul 5 der EEW fördert der Bund nicht den Kauf oder die Installation von Anlagen, sondern die Erstellung eines Transformationsplans. Es geht also um die Vorlage einer belastbaren Dekarbonisierungs-Roadmap inklusive Treibhausgas (THG)-Bilanz und Maßnahmenprogramm. Für Projekte rund um Industriewärmepumpen zur Prozesswärmeerzeugung ist Modul 5 daher vor allem als strategischer Vorläufer bzw. Baustein relevant.

Ziel der Förderung

  • Unterstützung von Unternehmen bei der Planung der Transformation hin zur Treibhausgasneutralität
  • Erstellung eines Transformationsplans mit konkretem Maßnahmenkatalog, um THG-Emissionen deutlich zu senken

Förderfähige Maßnahmen

  • Externe Beratungs- und Studienleistungen zur Erstellung des Plans, etwa:
    • Datenerhebungen/Messungen und THG-Bilanzierung (standortbezogene Ist-Analyse)
    • Kosten für Zertifizierung/Verifizierung der THG-Bilanz
    • Entwicklung und Bewertung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen
    • Zielfestlegung für Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 mit Festlegung eines konkreten 10-Jahres-THG-Reduktionsziels mit mindestens 40 % Reduktion gegenüber dem Bilanzjahr der Ist-Analyse

Voraussetzungen

  • Privates oder kommunales Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder selbstständigen Niederlassung in Deutschland
  • Der Transformationsplan muss zwingend enthalten:
    • Ist-Analyse inkl. THG-Bilanz
    • Zielfestlegung: Bekenntnis zur THG-Neutralität spätestens ab 2045 und 10-Jahres-THG-Reduktionsziel (Mindestziel: 40 % THG-Reduktion gegenüber dem Basisjahr der THG-Bilanz)
    • Maßnahmenplan zur Zielerreichung
    • Verankerung der Klimaziele im Unternehmen
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – Planungs- und Beratungsleistungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden

Förderquoten

  • Kleine Unternehmen: 60 %
  • Mittlere Unternehmen: 50 %
  • Große Unternehmen: 40 %

Förderhöhe

  • Maximal 60.000 Euro Zuschuss pro Transformationsplan

Besonderheiten

  • 10 Prozentpunkte Bonus bei Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)
  • Erstellungszeitraum: Transformationsplan muss innerhalb von 12 Monaten nach Zuwendungsbescheid erstellt werden; Verlängerung in Ausnahmefällen möglich
  • Antragstellung nicht über BAFA/KfW, sondern über den Projektträger des Förderwettbewerbs (VDI/VDE-IT)
  • Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden; externe Berater dürfen unterstützen, aber nicht an Stelle des Unternehmens als Antragsteller auftreten
  • Kann als Einsparkonzept für Förderungen in EEW Modul 4 Premium und im Förderwettbewerb genutzt werden

BIK – Modul 1 „Dekarbonisierung der Industrie“ (BMWK/BMWE) – Teilmodul 1 Investitionsvorhaben (KEI)

Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) zielt auf große Dekarbonisierungsvorhaben in der Industrie. Für Hochtemperatur-Wärmepumpen, die Abwärme nutzen, ist Modul 1 dann interessant, wenn die Wärmepumpe fossile Prozesswärmeerzeugung ersetzt und somit die direkten Emissionen der betrachteten Gesamtanlage oder Prozessschritte deutlich senkt.

Ziel der Förderung

  • Dauerhafte Reduktion industrieller Treibhausgasemissionen

Förderfähige Maßnahmen

  • Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse, darunter insbesondere Maßnahmen zur Elektrifizierung in energieintensiven Branchen (Stahl, Chemie, Zement, Glas)

Voraussetzungen

  • Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland und Umsetzung in Deutschland
  • Mindest-Investitionsvolumen 500.000 Euro (KMU) bzw. 1 Mio. Euro(große Unternehmen)
  • Das Vorhaben muss zu einer Verringerung der direkten THG-Emissionen der geförderten Anlage bzw. Prozessschritte um mindestens 40 % gegenüber der Situation vor der Förderung führen
  • Bei Anlagen, die keine bestehende Anlage ersetzen, müssen 40 % weniger THG-Emissionen entstehen als bei entsprechenden Vergleichsanlagen
  • Technologiereifegrad 4 oder höher
  • Vorhaben, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (ETS) fallen, sind nur förderfähig, wenn die THG-Emissionen durch das Vorhaben unter die Benchmark-Werte für die kostenlose Zuteilung sinken
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn – förderunschädlicher vorzeitiger Vorhabenbeginn u.U. auf Antrag möglich

Förderquoten

  • 40 % der förderfähigen Kosten
  • Bei hundertprozentiger Reduktion direkter Treibhausgasemissionen: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Förderhöhe

  • Maximal 30 Mio. Euro

Fördermöglichkeiten im EEW auch als KfW-Kredit möglich

Die Fördermöglichkeiten im EEW können zum einen über einen Zuschuss erfolgen, beispielsweise durch die BAFA. Sie können aber auch als zinsgünstiger Kredit über die KfW mit einem Tilgungszuschuss erfolgen.  Dabei gelten folgende Konditionen:

  • Bis zu 100 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.
  • Folgende Laufzeitvarianten bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren:
    • Bis zu 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungs­freien Anlaufjahr (5/1)
    • Bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungs­freien Anlaufjahren (10/2)
    • Bis zu 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungs­freien Anlaufjahren (20/3).

Hamburg – UfR –  OPEX-Förderung (IFB Hamburg)

Hamburg bietet mit dem Programm „UfR – Unternehmen für Ressourcenschutz“ ein lokales Förderprogramm in Form von Investitionsförderungen, das jedoch auch bundesweit einmalig als Betriebskostenmehrförderung im Förderschwerpunkt 4 „Prozesswärmeerzeugung dekarbonisieren“ beantragt werden kann.

Ziel der Förderung

  • Unterstützung von Projekten, bei denen fossile Anlagen zur Prozesswärmeerzeugung durch emissionsfreie Alternativen ersetzt werden

Förderfähige Maßnahmen

  • Umstellung auf Fernwärme oder Einsatz von Wärmepumpen

Voraussetzungen

  • Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg
  • Leistungsgrenze: bis 1 MW elektrisch bei Wärmepumpen
  • Förderdauer: bis 5 Jahre

Förderquoten

  • Ergeben sich individuell aus Differenzenrechnungen
    • Berechnung: Differenz zwischen fossilen Brennstoffkosten und Stromkosten für Wärmepumpe
    • Förderung erfolgt für die Betriebsmehrkosten, die über einen Zeitraum von 5 Jahren gegenüber einer bestehenden fossilen Anlage entstehen
    • Förderkontigent wird berechnet

Besonderheiten & Boni

  • Kumulierung möglich mit Bundesinvestitionsförderung (z. B. BAFA Modul 2 oder 4 bzw. 4 Premium)

Welche Förderung kommt für Ihr Thermbooster™-Projekt in Frage?

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern.

2. Förderprogramme in Österreich

Auch österreichische Industriebetriebe, die die Installation einer Hochtemperatur-Wärmepumpe planen, können Zuschüsse vom Staat erhalten. Für Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Produktionsprozessen mit serien- und marktreifen Technologien ist dabei ein konkretes Förderprogramm besonders relevant.

Transformation der Industrie – Förderprogramm im Umweltförderungsgesetz UFG (BMWET)

Mit dem Programm „Transformation der Industrie“ hat das österreichische Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes ein Förderprogramm auf die Beine gestellt, das darauf abzielt, industrielle Anlagen langfristig klimafreundlich umzustellen. Dazu fördert das BMWET Investitionen in emissionsmindernde Technologien bis 2030 mit einem Gesamtbudget von 2,975 Milliarden Euro.

Ziel der Förderung

  • Finanzielle Unterstützung der größtmöglichen Reduktion von Treibhausgasemissionen aus der (direkten) Verbrennung fossiler Energieträger und aus industriellen Produktionsprozessen
  • Stärkung des Industriestandorts Österreich und Dekarbonisierung der Industrie bis 2040

Förderfähige Maßnahmen

  • Investitionen in klimafreundliche Technologien, die direkt zur THG-Reduktion in industriellen Produktionsprozessen beitragen, darunter auch die Elektrifizierung industrieller Prozesse mit Hochtemperatur-Wärmepumpen
  • Förderanträge für THG-Reduktionsmaßnahmen können auch von Konsortien eingereicht werden

Voraussetzungen

  • Antragssteller muss eine juristische oder natürliche Person sein, die Tätigkeiten gemäß Anhang 1 UFG ausübt
  • Vorlage eines Transformationsplans
  • Geförderte Maßnahmen müssen nachweislich zu einer messbaren Reduktion von Treibhausgasemissionen im industriellen Prozess beitragen
  • Verpflichtende Referenzanlage: Maßnahme darf nicht an einer Neuanlage ohne Referenz umgesetzt werden
  • Kompetitive Förderung: Projekte werden anhand definierter Kriterien bewertet, Auswahl bzw. Reihenfolge gemäß Effizienz und Wirkung des Projekts
  • Projektumsetzung in Österreich
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Förderquoten

  • Investitionszuschuss über bis zu 80 % der förderfähigen Investitionskosten
  • In bestimmten Fällen zusätzliche absolute Deckelung pro Maßnahme
  • Transformationszuschuss für erhöhte laufende Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung möglich

Förderhöhe

  • Maximale Förderung: 80 Mio. Euro bei einer maximalen Förderintensität von 80 % (Ausschreibungsrunde Juli 2025)
  • Maximal 1.000 Euro je reduzierter Tonne CO2-Äquivalent
  • Obergrenzen und -quoten variieren je nach Ausschreibungsrunde

Besonderheiten

  • Unternehmen können mehrere Maßnahmen einreichen
  • Förderung über regelmäßige Ausschreibungen, in deren Rahmen die eingereichten Projekte nach Effizienz, Wirkung und technischen Kriterien gereiht werden
  • Förderentscheidungen auf Grundlage der Empfehlung einer Umweltförderkommission

Innovative klimaneutrale Prozesswärme und -kälte in Betrieben – Unterkategorie Anlagen und Prozessoptimierung (Klima- und Energiefonds / KPC)

Dieses Programm fördert Pilotprojekte mit innovativen Systemlösungen zur Dekarbonisierung von Prozesswärme und -kälte. Das umfasst ausdrücklich auch die Heißdampferzeugung. Das Förderprogramm funktioniert nach einem kompetitiven Mechanismus, die Auswahl übernimmt eine Fachjury.

Ziel der Förderung

  • Reduktion von Treibhausgasemissionen industrieller Anlagen mit Prozessversorgungstemperaturen bis etwa 400 °C

Förderfähige Maßnahmen

  • Investitionen in Systemlösungen, die Effizienzsteigerungen und eine Umstellung der Wärme- bzw. Kälteerzeugung auf erneuerbare Energieträger verbinden, etwa
    • Nutzung von Abwärme oder -kälte
    • Auf- und Umrüstung von Produktionsanlagen
    • Austausch von Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen
  • Keine Beschränkung auf Einzeltechnologien: Förderung innovativer Maßnahmenkombinationen und Systemlösungen möglich
  • Unterscheidung zwischen Modul A (Konzepte) und Modul B (Investitionen): Für Anlagen- und Prozessoptimierungen ist Modul B relevant

Voraussetzungen

  • Mindestens 50 % der von der Wärme-/Kälteanlage erzeugten Energie müssen der Eigenversorgung für Produktion/Dienstleistungen dienen
  • Keine überwiegende Netzeinspeisung oder Verwendung als Raumwärme/-kälte
  • Innerhalb des definierten Systems maximal 10 % jährlicher Endenergieanteil aus fossilen Energieträgern (z. B. energetische Deckung von Wartungsfenstern oder andere prozessinhärente, unvermeidbare Gründe)
  • Effizienzsteigerung innerhalb des definierten Systems muss mindestens 10 % betragen; Nachweis muss im Zuge der Endabrechnung durch eine:n Planer:in erfolgen
  • Versorgungstemperaturen bis max. 400 °C, Überschreitung um bis zu 10 % in begründeten Ausnahmefällen möglich
  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Förderquoten

  • In Modul B: Förderung darf maximal 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten betragen
  • Modul B – Energieeffizienzmaßnahmen:
    • Kleine Unternehmen: max. 50 %
    • Mittlere Unternehmen: max. 40 %
    • Förderbasis (Nicht-KMU): max. 30 %
  • Unterscheidung zwischen umweltrelevanten Investitionskosten und umweltrelevanten Investitionsmehrkosten

Förderhöhe

  • Maximale Förderung: 4,5 Mio. Euro pro Projekt

Besonderheiten

  • Umsetzung befristet: Fertigstellung der Maßnahmen spätestens 36 Monate nach Erteilung der Fördergenehmigung
  • Planungskosten können in Höhe von bis zu 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt werden (anderweitige Förderung ausgeschlossen)
  • Kompetitives Auswahlverfahren: Beurteilung und Auswahl von Maßnahmen durch eine Fachjury
  • Nicht kombinierbar mit weiteren Bundesförderungen für gleiche Maßnahmen oder Investitionsanteile

3. Förderprogramme in der Schweiz

In der Schweiz richten sich Förderprogramme für die Dekarbonisierung industrieller Prozesswärme vor allem am Innovationsgrad aus. Das bedeutet: Sogenannte Early Mover haben gute Förderchancen, während Standardlösungen in der Regel nicht förderfähig sind.

Klima- und Innovationsgesetz (KlG) – Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen (BFE/BAFU)

Im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes fördert die Schweiz insbesondere neuartige Technologien und Prozesse zur Dekarbonisierung. Hochtemperatur-Wärmepumpen können dabei prinzipiell förderfähig sein, sofern sie im konkreten Projekt als „neuartige Maßnahme“ eingeordnet werden.

Ziel der Förderung

  • Förderung neuartiger Technologien und Maßnahmen, die mindestens 1.000 Tonnen CO2 jährlich einsparen (direkte und indirekte Emissionen nach Scope 1 und 2)
  • Unterstützung von Unternehmen, die Maßnahmen aus Netto-Null-Fahrplänen umsetzen wollen

Förderfähige Maßnahmen

  • Prozesswärmebereitstellung für die Industrie: Bspw. Lebensmittel, Chemie oder Metall
  • Elektrifizierung von Prozessen oder Nutzung erneuerbarer Wärmequellen
  • Abwärmenutzung zur Effizienzsteigerung

Voraussetzungen

  • Vorlage eines Netto-Null-Fahrplans nach Art. 5 KlG (maximal fünf Jahre alt)
  • Erreichen der Schwellenwerte zur Emissionsreduktion je nach Entwicklungsphase und Scope:
    • Mindestens 1.000 Tonnen CO2-Äquivalente /Jahr bei Marktzulassung oder -einführung
    • Mindestens 5.000 Tonnen CO2-Äquivalente /Jahr bei Marktdiffusion
    • Demonstrationsphase wird für Scope 1 und 2 nicht gefördert
  • Erreichen der Schwellenwerte im Folgejahr nach Inbetriebnahme
  • Kein vorzeitiger Projektbeginn
  • Keine Kombination mit anderen Bundesförderungen möglich

Förderquoten

  • Maximal 50 % der anrechenbaren Kosten für Investition und Betrieb (über maximal 7 Jahre)

Förderhöhe

  • Keine pauschalen Obergrenzen, aber bei Projekten >20 Mio. CHF Kürzung auf Mehrkosten
  • Förderhöhe wird aus anrechenbaren Kosten, Finanzierungslücke und Programmbedingungen individuell hergeleitet

Besonderheiten

  • Betriebszuschüsse werden jährlich ausgezahlt (bis spätestens 2038)
  • Hochtemperatur-Wärmepumpen gelten i. d. R. als neuartige Technologie, wenn sie sich in folgenden Entwicklungsphasen befinden:
    • Marktzulassung & Markteinführung (Phase 5): mindestens eine Referenzanlage in CH/EU
    • Marktdiffusion (Phase 6): mehrfach umgesetzt, aber weiterhin erhebliche Umsetzungsrisiken

Quelle: C. Arpagaus

Die Grafik hilft, einzuschätzen, ob die CO2-Einsparung von 1000 t/a mit der geplanten Anlage erreicht werden kann. Das vorliegende Beispiel zeigt, dass eine installierte Heizleistung der Wärmepumpe von 1.180 kW mit 4.000 Volllaststunden ca. 1.420 tCO2/a einsparen kann und somit förderfähig nach der Richtlinie wäre.

4. Förderprogramme in Europa und der EU

Neben den zahlreichen nationalen Förderprogrammen bietet die EU auch einige EU-weite Förderinstrumente an. Für die Elektrifizierung der Prozesswärme- und Prozessdampferzeugung mit Industriewärmepumpen ist der Innovation Fund das Top-Förderinstrument der EU, das allerdings vorrangig für die energieintensive Industrie mit großen Projektumfängen ausgelegt ist und sich nicht am technologischen Reifegrad, sondern an der Wirtschaftlichkeit der CO2-Vermeidung orientiert.

EU – Innovation Fund inkl. Heat Auction für industrielle Prozesswärme (EU-Kommission)

Der EU Innovation Fund ist das zentrale europäische Förderinstrument für die Dekarbonisierung energieintensiver Industrieprozesse – somit ist es auch für die Anschaffung und den Einsatz von Hochtemperatur-Wärmepumpen in industriellem Maßstab hochrelevant. Der Innovation Fund unterstützt großskalige, wirkungsstarke Projekte, die Treibhausgasemissionen deutlich senken. Auch dieses Förderinstrument ist kompetitiv gestaltet – Antragssteller stehen also im direkten, EU-weiten Vergleich zueinander und messen sich an den Förderkosten pro vermiedener Tonne CO2 oder pro erzeugter Megawattstunde Prozesswärme miteinander. Für effiziente Hochtemperatur-Wärmepumpen wie den ThermBooster™ steigen die Förderchancen somit deutlich.

Ziel der Förderung

  • Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung in der EU
  • Markthochlauf innovativer klimafreundlicher Technologien
  • Fokus auf kosteneffiziente Reduktion von Treibhausgasemissionen in energieintensiven Anwendungen

Förderfähige Maßnahmen

  • Projekte zur Elektrifizierung industrieller Prozesswärme, darunter:
    • Hochtemperatur-Wärmepumpen
    • Elektrische Prozessdampferzeugung
    • Nutzung erneuerbarer Wärmequellen und industrieller Abwärme
    • Systemlösungen zur Umstellung ganzer Prozessketten oder Anlagenteile

Voraussetzungen

  • Umsetzung in einem EU-Mitgliedstaat
  • Hohe und nachvollziehbare CO2-Einsparung gegenüber einem fossilen Referenzsystem
  • Industrieller Maßstab (typischerweise mehrere Megawatt thermische Leistung)
  • Teilnahme an einem wettbewerblichen Auswahlverfahren
  • Kein vorzeitiger Projektbeginn

Förderquoten und Förderhöhe

  • Keine festen Förderquoten
  • Förderung erfolgt wettbewerblich (IF25 Heat Auction) nach dem Prinzip der Reverse Auction:
    • Zuschlag für Projekte mit dem niedrigsten Förderbedarf pro vermiedener Tonne CO2: Unternehmen geben ein „Gebot“ für die Kosten pro vermiedener Tonne CO2 oder die Kosten pro erzeugter Megawattstunde Prozesswärme ab.
  • Förderform je nach Ausschreibung:
    • einmalige Investitionszuschüsse oder leistungsabhängige Prämien (z. B. Euro/MWh Prozesswärme oder Euro/Tonne CO2)
  • Hohe absolute Fördervolumina pro Projekt möglich (1 Milliarde Euro Budget) – aufgeteilt auf drei „Auktionstöpfe“ mit unterschiedlichen Budgets:
    • Temperaturbereich 100 bis 400 °C, 3 bis 5 MW Leistung: 150 Mio. Euro
    • Temperaturbereich 100 bis 400 °C, mehr als 5 MW Leistung: 350 Mio. Euro
    • Temperaturbereich über 400 °C: 500 Mio. Euro
  • Förderdeckel: Kein fixer Deckel pro Projekt, aber der Richtwert für Wärmepumpenprojekte aus einem früherem Entwurf liegt bei 250 Euro/Tonne CO2
  • Budget und maximale Zuschüsse werden je Ausschreibungsrunde festgelegt
  • Auszahlung leistungsabhängig über mehrere Jahre, nicht als klassischer CAPEX-Zuschuss (für max. 5 Jahre ab Inbetriebnahme)
  • Gesamtvolumen des Innovation Fund: Zweistelliger Milliardenbetrag bis 2030, finanziert aus dem EU-Emissionshandel

Besonderheiten

  • EU-weit kompetitiv
  • Besonders relevant für die energieintensive Industrie, große Prozesswärmebedarfe und bei hohen Vollaststunden
  • Maximal 70 % der Volllaststunden pro Jahr werden gefördert – diese Grenze fällt bei Hochtemperatur-Wärmepumpen wie dem ThermBooster™ weg, da dieser einen COP von über 2 erreicht
  • Für kleinere oder standardisierte Abwärme-Wärmepumpenprojekte in der Regel nicht geeignet
  • Vergleichsweise hoher Aufwand für Antragstellung, Wirtschaftlichkeits- und Emissionsnachweise
  • Zeitlich befristet: Nur Projekte, die in der Planung eine gewisse Reife erreicht haben, werden gefördert
  • 6 % Sicherheit müssen hinterlegt werden

Beispielrechnung – EU Innovation Fund Heat Auction mit dem SPH ThermBooster™

Um die Funktionsweise der Heat Auction im Innovation Fund der EU greifbarer zu machen, lohnt sich ein Blick auf eine konkrete Beispielrechnung. Wir haben im folgenden berechnet, wie sich der Förderbedarf in einem beispielhaften Projekt unter bestimmten Annahmen ermitteln lässt. Im gewählten Beispiel soll unsere Hochtemperatur-Wärmepumpe ThermBooster™ in der Prozessdampferzeugung einen Gaskessel ersetzen:

Berechnungsbeispiel für die EU Innovation Fund Heat Auction

  • Beispielszenario: Hochtemperatur-Wärmepumpe zur Prozessdampferzeugung ersetzt einen Gaskessel
    • Leistung: 3 MWth
    • Jährliche Volllaststunden:500
    • COP: 3
    • Bisheriger Emissionsfaktor (Prozesswärme aus Gas): 0,2244 tCO2/MWhth¹(ergibt sich aus 0,202 tCO²/MWh für Gas und einem angenommenen Wirkungsgrad von 90 %)
    • Förderphase: 5 Jahre
    • Beispielhafter Strompreis: 150 Euro/MWh und 200 Euro/MWh
    • Beispielhafter Gaspreis: 55 Euro/MWhth
    • Auktionslogik „Fixed Premium“:
      • Prämie (Euro/MWhth) = Gebot (Euro/tCO2) x 0,224)
    • Formel Wärmegestehungskosten: Levelized Cost of Heat (LCOH) = (Strompreis/COP) – (Gebot x 0,2244)²

¹Ergibt sich aus 0,202 tCO²/MWh für Gas und einem angenommenen Wirkungsgrad von 90 %
²Ohne Abschreibung der Kapitalkosten, Finanzierungskosten & Wartungskosten

Gebot (€/tCO2)

Premium (€/MWhth)

LCOH bei 150 €/MWh

LCOH bei 200 €/MWh

0

0

50

66,67

50

11,22

38,78

55,45

100

22,44

27,56

44,23

150

33,66

16,34

33,01

200

44,88

5,12

21,79

250

56,10

-6,10

10,57

Fazit: Bei einem Strompreis von 150 Euro pro Megawattstunde liegen die Wärmegestehungskosten der Hochtemperatur-Wärmepumpe schon ohne Förderung knapp unter denen des Gaskessels. Mit Geboten zwischen 100 und 150 Euro pro vermiedener Tonne CO2 wird die Hochtemperatur-Wärmepumpe bereits deutlich günstiger.

Bei Strompreisen von 200 Euro pro Megawattstunde ist die Wärmepumpe ab einer Prämie von 100 Euro pro vermiedener Tonne CO2 günstiger, ab 150 Euro sogar klar günstiger.

Die Zuschüsse aus der Innovation Fund Heat Auction wird als leistungsabhängige Prämie (OPEX-Förderung) über mehrere Jahre ausgezahlt – in unserem Projektbeispiel über fünf Jahre. Über den Gesamtzeitraum ergibt sich bei einer Leistung von 3 MWth und 6.500 Volllaststunden pro Jahr, verbunden mit dem bisherigen Emissionsfaktor, folgender Gesamtzuschuss:

  • Gesamtzuschuss 5 Jahre = Auktionsgebot €/tCO2 x 0.2244 tCO2/MWhth x 3 MWth x 6,500 h/a x 5 a = Gebot €/tCO2 x 21,879 tCO2

So ergibt sich je nach Gebot ein Gesamtzuschuss in Höhe von:

  • 50 Euro/Tonne = 1,094 Mio. Euro
  • 100 Euro/Tonne = 2,188 Mio. Euro
  • 150 Euro/Tonne = 3,282 Mio. Euro
  • 200 Euro/Tonne = 4,376 Mio. Euro
  • 250 Euro/Tonne = 5,470 Mio. Euro

Abhängig vom abgegebenen Gebot und vom Gesamtinvest ergibt sich eine Fördersumme zwischen 20 und 80 Prozent des Gesamtinvests.

Welche Förderung kommt für Ihr Thermbooster™-Projekt in Frage?

Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gern.

5. Fazit: Mit Förderprogrammen Wärmepumpenprojekte wirtschaftlich umsetzen

Im DACH-Raum und auf EU-Ebene stehen Unternehmen heute mehrere hochrelevante Förderinstrumente zur Verfügung, die gezielt die Elektrifizierung der Prozesswärmeerzeugung unterstützen. Von nationalen Investitionszuschüssen über wettbewerbliche Förderformate bis hin zu großen, transeuropäischen Programmen mit sehr hohen Fördervolumina verbessern diese Instrumente die Wirtschaftlichkeit von Hochtemperatur-Wärmepumpen erheblich – und verstärken damit einen Vorteil, den die Technologie ohnehin schon bietet: hohe Effizienz, planbare Energiekosten und eine deutliche Reduktion der CO2-Emissionen.

Dieser Überblick zeigt aber auch: Die Förderlandschaft ist vielfältig, die Antragsstellung bisweilen anspruchsvoll und die Erfolgschancen stark projektabhängig. Welche Förderung in Ihrem konkreten Fall passt, hängt von Faktoren wie dem Anlagenkonzept, den Temperaturanforderungen, Abwärmequellen, der Projektgröße und dem anvisierten Standort ab.

Lassen Sie deshalb möglichst frühzeitig prüfen, welche Förderprogramme für Ihr Projekt infrage kommen – und welches Förderpotenzial realistisch ist. Gerne unterstützen wir Sie mit einer unverbindlichen Förderfähigkeitsprüfung oder einer ersten Abschätzung der möglichen Förderhöhe für Ihr geplantes Wärmepumpenprojekt.

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